Förderungen für Wärmepumpen von EU, Bund, Ländern und Gemeinden
Allgemein gilt für die meisten Programme, dass es keinen rechtlichen Anspruch auf Förderungen gibt, eine Ausnahme bilden hier nur Steuervergünstigungen. Die geplanten Maßnahmen dürfen zudem nicht vor dem Antrag bzw. vor der Antragsgenehmigung begonnen werden. Mehrfachförderungen durch öffentliche Mittel sind in der Regel nur bis zur Förderhöchstgrenze möglich.
Förderungen für eine Wärmepumpen-Heizung werden auf bundesweiter Ebene über KfW-Programme zur CO2-Minderung als zinsverbilligte Darlehen vergeben.
Für Neubauten steht das Programm "Ökologisch Bauen" mit einem effektiven Zinssatz ab 2,53 Prozent bereit.
Bei Sanierungen kann das Programm "Wohnraum Modernisieren", Variante "Öko-Plus", für Förderungen in Betracht kommen. Bei diesem Programm ist das Baujahr unerheblich und es wird eine effektiver Zinssatz ab 2,93 Prozent eingeräumt.
Wird ein Altbau, der vor 1979 fertig gestellt wurde, mit einer Wärmepumpe ausgestattet ist das "CO2-Gebäudesanierungsprogramm" einzusetzen. Hier wird der günstigste effektive Zinssatz ab 1,46 Prozent gewährt. Wird der Altbau zum "Niedrigenergiehaus im Bestand" (Neubau-Niveau nach der Energieeinsparverordnung - "EnEV") saniert wird sogar ein Teilschulderlass (15% der Kreditsumme für energetische Massnahmen) gewährt.
Zinssätze sind mit Stand Januar 2005 angegeben und können von den aktuellen Konditionen abweichen.
Anträge sind über alle Banken und Sparkassen zu stellen. Weitere Informationen und aktuelle Zinssätze unter www.kfw.de.
Beachtet werden sollten auch landesspezifische Förderungen, die man am besten bei Handwerkern erfragt, die sich auf Wärmepumpen spezialisiert haben, bei den lokalen Energieversorgungsunternehmen, den Verteil-Netz-Betreibern (VNB) oder den Landesenergieagenturen. Auch kann der Bundesverband Wärmepumpe e.V. (www.waermepumpe-bwp.de) mit Informationen zu Förderungen helfen.
Energieversorgungsunternehmen verlangen bei Förderungen von Wärmepumpenanlagen meist die Verwendung von monovalent oder bivalent unterbrechbaren Systemen. Auf diese Weise können EVU die Stromlieferung bei Spitzenlastzeiten unterbrechen. Wird eine monoenergetisch betriebene Elektrowärmepumpe gefördert, so setzt das oft einen niedrigeren Wärmebedarf oder eine entsprechend hohe Jahresarbeitszahl voraus.
Neben Förderungen der Wärmepumpe durch günstige Finanzierung und Zuschüsse bieten EVU fast immer Sondertarife für Strom an, die deutlich unter den normalen Preisen liegen. Sonderverträge enthalten entweder einen einheitlichen Arbeitspreis über die gesamte Freigabedauer, oder es werden zwei Preise für die Schwachlastzeit und für die übrige Freigabezeit vereinbart. In einigen Fällen kann eine kostenlose Planungsunterstützung und Beratung mindestens bis zur Inbetriebnahme der Anlage in Anspruch genommen werden. Die Programme sind normalerweise zeitlich begrenzt und werden laufend angepasst. Eine rechtzeitige Erkundigung über aktuelle Förderungen ist deshalb ratsam.
Der BINE Informationsdienst beispielsweise bietet aktuelle Informationen zu Förderprogrammen aus dem Bereich Erneuerbarer Energiequellen und Energieeinsparung an. Das Internetportal www.energiefoerderung.info richtet sich in erster Linie an den privaten Nutzer. Planer, Architekten und Energieberater sind mit der CD-ROM-Datenbank FISKUS gut beraten, sie wird 14-tägig aktualisiert.
Über weitere Förderdatenbanken wie www.foerder-data.de sind Informationen über alle derzeit möglichen Förderungen erhältlich. Hier füllt der Nutzer einen Fragebogen aus, in dem er sein Vorhaben schildert. Danach bekommt er eine Übersicht über die Fördermöglichkeiten seines Vorhabens, zu Neubau, Sanierung oder Modernisierung. Für Endverbraucher ist der Service einmalig kostenfrei.
In der Förderdatenbank www.waerme-plus.de sind Förderprogramme versammelt, die der Nutzer selbst abrufen kann.
Planungshilfen
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