Die Berechnungsverfahren zur EnEV
Zur Ermittlung des Primärenergiebedarfes können unterschiedliche Berechnungsverfahren eingesetzt werden:
- Diagrammverfahren
- Tabellenverfahren
- Detailliertes Verfahren (Tabellenverfahren mit herstellerspezifischen Produktkennwerten).
1. Diagramm-Berechnungsverfahren
Beim Diagrammverfahren dienen die Normwerte bestimmter Anlagentypen und Anlagenkonfigurationen als Ausgangspunkt der Berechnung. So können die Anlagenaufwandszahlen bestimmter Anlagentypen direkt abgelesen werden. Neben der Anlagengestaltung bilden Nutzfläche und Heizwärmebedarf die entscheidenden Größen.
Das Ergebnis aus dieser Berechnung gilt nur für die zugrunde liegende Anlage. Neben den Komponenten der Anlage sind auch die Systemtemperatur, die Verlegeart der Verteilleitungen und ähnliches vorgegeben. Sie können nicht frei gewählt werden.
2. Tabellen-Berechnungsverfahren
Mit dem Tabellenverfahren lassen sich solche Anlagen berechnen, zu denen es keine Normdiagramme gibt. Grundlage des Tabellenverfahrens ist DIN V 4701-10.
Basis für dieses Berechnungsverfahren sind die unteren Marktdurchschnittswerte von unterschiedlichen Wärmeerzeugern und Zusatzgeräten. Diese Werte dienen als Standardwerte für die Tabellen. Variable dabei ist wiederum die Nutzfläche. Aus der Tabelle lassen sich so für alle Anlagenkomponenten wie Wärmeerzeuger, Verteilsystem, Wärmeabgabe, Trinkwassererwärmung, Zirkulation und andere Geräte Aufwandszahlen ablesen und in einem Formblatt darstellen.
Beim Tabellenverfahren werden zusätzlich Hilfsenergien einbezogen und nach ihrer Primärenergie bewertet. Ermittelt werden in diesem Berechnungsverfahren zuerst die Werte für Heizung, Trinkwassererwärmung und Lüftung.
3. Detailliertes Berechnungsverfahren mit Produktkennwerten
Auch die Produktkennwerte von Herstellern können für das Tabellen-Berechnungsverfahren herangezogen werden, sie dürfen sogar mit den vorliegenden Normwerten zur Berechnung gemischt werden. Wenn hochwertige Anlagenkomponenten verwendet werden, ergeben sich entsprechend geringere Verlustwerte - das verbessert beim Berechnungsverfahren natürlich die Anlagenaufwandszahlen.
Allerdings ist er nicht möglich, direkt die Anlagenaufwandszahl für einen Wärmeerzeuger anzugeben, weil grundsätzlich alle Komponenten des Systems in das Berechnungsverfahren einbezogen werden.
Erzeugerkennwerte können nicht allgemein angegeben werden, denn sie sind abhängig von der Kesselart, der Systemtemperatur und der Leistung des Heizkessels bzw. der beheizten Fläche. Deshalb werden die Nenn-Wärmeleistung, der Wirkungsgrad bei 30 Prozent Auslastung und der Bereitschaftsverlust bei 70°C für die Tabelle ermittelt. Bei den Hilfsenergien werden die produktspezifischen Leistungsaufnahmen bei 30 Prozent Auslastung ermittelt. Die Ermittlung dieser Werte geschieht nach vorgegebenen Verfahren und wird zertifiziert.
Produktkennwerte
Die Anlagenaufwandszahl lässt sich auch durch die Verwendung spezifischer Produktkennwerte im Berechnungsverfahren senken. So kann mit einer rechtzeitigen Auswahl von Wärmeerzeugern und der Aufnahme der entsprechenden Kennwerte in den Energiebedarfsausweis und die EnEV-Berechnungsverfahren der rechnerische Primärenergiebedarf gesenkt werden. So lassen sich die gesetzlichen Vorgaben ohne kostenaufwändige bauliche Maßnahmen erfüllen.
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