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Förderung zu Energiesparmaßnahmen in Gebäuden

Energieeinsparung in Wohngebäuden heißt, die Gebäudehülle zu verbessern und die eingesetzten Energieträger effizienter zu nutzen. Anstrengungen zur Energieeinsparung können mit einer Förderung belohnt werden. Liegt der Energiebedarf in Wohngebäuden aus den siebziger Jahren noch bei durchschnittlich 250 kWh pro Quadratmeter und Jahr für Heizung und Warmwasser, so beträgt der Primärenergiebedarf für ein nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) gebautes Wohnhaus im Mittel 125 kWh. Mit der energetischen Qualität verbessert sich auch der Wohnkomfort.

Den Energiebedarf von Gebäuden noch weiter zu reduzieren, ist heute in Zusammenarbeit mit umweltbewussten Architekten und Ingenieuren problemlos möglich.
Hausherren sollten dabei auf folgende Grundsätze Wert legen:

  • kompakte Bauweise
  • sehr guter Wärmeschutz der Außenbauteile
  • Reduzierung der Wärmebrücken
  • Luftdichtheit der Gebäudehülle
  • Moderne Anlagen für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung mit hoher Energieausnutzung
  • Aktive und passive Nutzung von Sonnenenergie

Der Energieverbrauch sinkt um so mehr, je besser diese Leitsätze verwirklicht werden.

Die Förderung von Neubauten, die den Standard nach EnEV deutlich unterschreiten, gewährt der Staat über das Programm zur Kohlendioxid-Minderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Antragsformulare und Merkblätter zur Förderung liegen bei den Banken aus.

Auszug aus der Förderung durch die KfW

KfW-Energiesparhaus 40


Nach den Richtlinien der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur finanziellen Förderung ist der Standard eines so genannten „KfW- Energiesparhauses 40“ erreicht, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Primärenergiebedarf nicht mehr als 40 kWh pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr beträgt.

Dieses Ziel - und damit eine Förderung - lässt sich über verschiedene Wege erreichen: Mit einer sehr großen Solaranlage und übertrieben guter Wärmedämmung können auch Häuser mit konventioneller Heizung diesen Energiestandard realisieren. Kostengünstiger und vernünftiger kommt man zu diesem Ziel allerdings, wenn Hausherren auf das konventionelle Heizungssystem verzichten.

Ein spezieller Typ des KfW-Energiesparhauses 40 ist das Passivhaus. Beim Passivhaus beträgt laut Passivhaus-Institut der maximale Heizwärmebedarf höchstens 15 kWh pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Neben einer hocheffizienten Wärmerückgewinnung durch ein komfortables Lüftungssystem reichen die „kostenlosen“ Energiebeiträge aus der eingestrahlten Sonnenenergie, der Eigenwärme der Personen und der elektrischen Geräte im Haus aus, um das Gebäude angenehm warm zu halten.

KfW-Energiesparhaus 60


Nach den Richtlinien der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu einer weiteren finanziellen Förderung ist der Standard eines „KfW-Energiesparhauses 60“ dann erreicht, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Primärenergiebedarf nicht mehr als 60 kWh pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr beträgt.

Dieser Haustyp kann mit einer herkömmlichen Heizungsanlage ausgestattet werden, wenn diese mit einer sehr großen Solaranlage ergänzt wird. Eine Lüftungsanlage ist in der Regel aber noch erforderlich. Ein verbesserter Wärmeschutz schützt zusätzlich vor künftigen Energiepreissteigerungen. Energetisch gesehen übertrifft dieser Haustyp das EnEV-Standard-Haus.

Adressen zur finanziellen Förderung


Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Tel.: 0180 / 1 335577 (Ortstarif)
Internet: www.kfw.de

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Tel.: 06196 / 908-625
Internet: www.bafa.de

Förderdatenbank

des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Internet: www.bmwi.de

Programme zur Förderung in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen werden teilweise auch von Bundesländern, Baufinanzierern oder Energieversorgungsunternehmen angeboten und sind bei der jeweiligen Institution zu erfragen. Wichtig: Der Antrag zur Förderung muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

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